Rechtsprechung
VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Auswahlentscheidung zwischen Umsetzungs- bzw. Versetzungsbewerbern und Aufstiegsbewerbern
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- VG Würzburg, 01.02.2011 - W 1 K 10.1059
Polizeibeamter; Versetzungsbewerber und Aufstiegsbewerber; Auswahlentscheidung; …
Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662
Die Bestellungsrichtlinien bestimmen somit ausdrücklich, dass eine Stellenvergabe grundsätzlich ausschließlich unter sog. Aufstiegsbewerbern und eine Berücksichtigung von sog. Versetzungsbewerbern nur im Ausnahmefall und dann ohne Leistungsvergleich erfolgt (VG Würzburg, U.v. 1.2.2011 - W 1 K 10.1059 - juris Rn. 19).Mit der Formulierung "zwingend" kommt zum Ausdruck, dass eine eventuelle Sondersituation des Beamten erforderlich ist, die über allgemeine persönliche Gründe hinausgeht (z. B. der Wunsch nach mehr Freizeit für familiäre Verpflichtungen durch Verkürzung der Fahrzeit, VG Würzburg, U.v. 1.2.2011 - W 1 K 10.1059 - juris;… lediglich pauschaler Vortrag der erforderlichen Unterstützung der kranken Eltern, BayVGH, B.v. 20.3.2009 - 3 C .08 3278 - juris Rn. 38).
Sieht er davon ab, eine Wohnung am Dienstort zu nehmen, so sind die täglichen Fahrten zur Dienststelle und zurück der privaten Lebensführung zuzurechnen (vgl. VG Würzburg, U.v. 1.2.2011 - W 1 K 10.1059 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 01.09.2015 - 3 CE 15.1327
Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung mit Beförderungsbewerber; …
Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662
Die Besetzung des Dienstpostens wegen zwingender persönlicher Gründe soll jedoch gemäß Nr. 3.1.4 RBestPol grundsätzlich nur nach erfolgter Ausschreibung des Dienstpostens durchgeführt werden (…s. hierzu BayVGH, B.v. 18.10.2011 - 3 CE 11.1479 - juris Rn. 23 ff.; B.v. 1.9.2015 - 3 CE 15.1327 - juris Rn. 19).Der Wunsch einer heimatnahen Verwendung zur Reduzierung der täglichen Fahrtzeiten zur Dienststelle und zurück fällt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht hierunter (…vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 3 ZB 13.1066 - juris Rn. 6;… B.v. 9.1.2015 - 3 ZB 12.1126 - juris Rn. 38; B.v. 1.9.2015 - 3 CE 15.1327 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662
Allerdings muss die getroffene Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen den Anforderungen an die Ausübung eines pflichtgemäßen, aber sehr weit gespannten Ermessens genügen und darf nicht willkürlich sein (…BVerfG B.v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07- juris Rn. 10; BVerwG U.v. 22.5.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144; BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 3 CE 12.2726 - juris; B.v. 3.7.2008 - 3 CE 08.1538 - juris; B.v. 22.3.2013 - 3 CE 12.2195 - juris), wobei - wie oben dargelegt - nach Nr. 3.1 RBestPol Umsetzungsbewerber nur dann vorrangig bestellt werden "können", wenn es besondere dienstliche Gründe erfordern oder zwingende persönliche Gründe vorliegen und Kosten dadurch nicht anfallen.
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662
Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - ZBR 2002, 427). - BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch …
Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662
Allerdings muss die getroffene Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen den Anforderungen an die Ausübung eines pflichtgemäßen, aber sehr weit gespannten Ermessens genügen und darf nicht willkürlich sein (BVerfG B.v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07- juris Rn. 10; BVerwG U.v. 22.5.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144; BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 3 CE 12.2726 - juris; B.v. 3.7.2008 - 3 CE 08.1538 - juris; B.v. 22.3.2013 - 3 CE 12.2195 - juris), wobei - wie oben dargelegt - nach Nr. 3.1 RBestPol Umsetzungsbewerber nur dann vorrangig bestellt werden "können", wenn es besondere dienstliche Gründe erfordern oder zwingende persönliche Gründe vorliegen und Kosten dadurch nicht anfallen. - VGH Bayern, 08.01.2014 - 3 CE 13.2202
Einstweiliger Rechtsschutz; Konkurrenz zwischen Umsetzungs- und …
Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662
Der Ermessensspielraum des Dienstherrn ist demnach erst dann eröffnet, wenn solche Gründe zu bejahen sind (BayVGH, 8.1.2014 - 3 CE 13.2202 - juris Rn. 26). - VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
Dienstpostenbesetzung im Wege der Umsetzung
Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662
Eine Auswahl erscheint hier bereits deshalb möglich, weil der Kläger im Kreis der Beförderungsbewerber neben weiteren Konkurrenten mit einem Gesamturteil von 13 Punkten in der letzten periodischen Beurteilung zu den leistungsstärksten Bewerbern zählt und damit bei einer erneuten Auswahlentscheidung nicht chancenlos wäre (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 18.10.2011 - 3 CE 11.1479
Dienstpostenbesetzung
Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662
Die Besetzung des Dienstpostens wegen zwingender persönlicher Gründe soll jedoch gemäß Nr. 3.1.4 RBestPol grundsätzlich nur nach erfolgter Ausschreibung des Dienstpostens durchgeführt werden (s. hierzu BayVGH, B.v. 18.10.2011 - 3 CE 11.1479 - juris Rn. 23 ff.;… B.v. 1.9.2015 - 3 CE 15.1327 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 19.03.2013 - 3 CE 12.2726
Dienstpostenbesetzung; Konkurrenz von Umsetzungs-/Versetzungsbewerbern …
Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662
Allerdings muss die getroffene Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen den Anforderungen an die Ausübung eines pflichtgemäßen, aber sehr weit gespannten Ermessens genügen und darf nicht willkürlich sein (…BVerfG B.v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07- juris Rn. 10; BVerwG U.v. 22.5.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144; BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 3 CE 12.2726 - juris; B.v. 3.7.2008 - 3 CE 08.1538 - juris; B.v. 22.3.2013 - 3 CE 12.2195 - juris), wobei - wie oben dargelegt - nach Nr. 3.1 RBestPol Umsetzungsbewerber nur dann vorrangig bestellt werden "können", wenn es besondere dienstliche Gründe erfordern oder zwingende persönliche Gründe vorliegen und Kosten dadurch nicht anfallen. - VG Augsburg, 17.01.2013 - Au 2 K 11.1781
Besetzung eines ausgeschriebenen Dienstpostens der bayerischen Polizei; …
Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662
Hierbei handelt es sich um einen legitimen, an dienstlichen Bedürfnissen orientierten Belang (VG Augsburg, U.v. 17.1.2013 - Au 2 K 11.1781 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 03.07.2008 - 3 CE 08.1538
BeamtenrechtAbordnung eines Realschullehrers für 3 Jahre zur Mitarbeit an einem …
- VGH Bayern, 09.01.2015 - 3 ZB 12.1126
Beamtenrecht, Polizeihauptkommissar (BesGr. A 12); Dienstpostenbesetzung; …
- VGH Bayern, 24.06.2014 - 3 ZB 13.1066
Dienstpostenbesetzung; Versetzungsbewerber; zwingende persönliche Gründe
- VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195
Dienstpostenbesetzung; Konkurrenz von Beförderungs- und Umsetzungsbewerbern; …
- VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 18.01165
Konkurrenz von Versetzungs- und Beförderungsbewerbern
Zur Begründung wurde unter Verweis auf den bisherigen Schriftwechsel vorgetragen, dass die im Widerspruchsbescheid vorgenommene rechtliche Würdigung im Hinblick auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 6. Oktober 2016 (Au 2 K 16.662) und vom 17. Januar 2013 (Au 2 K 11.1781) unzutreffend sei.Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Klägervertreter zitierten Urteil des VG Augsburg vom 6. Oktober 2016 (Au 2 K 16.662).
- VG Augsburg, 17.06.2021 - Au 2 K 20.1120
Konkurrentenstreitverfahren um den Dienstposten einer stellvertretenden …
Der Gesichtspunkt der größtmöglichen personellen Kontinuität bei der Ausübung von Leitungsfunktionen einer Polizeiinspektion und des Wegfalls einer nicht unerheblichen Einarbeitungszeit ist nämlich ein legitimer, an dienstlichen Bedürfnissen orientierter Belang (VG Augsburg, U.v. 6.10.2016 - Au 2 K 16.662 - juris Rn. 29).